Winterdienstordnung
  Last Updated 26.Oktober 2022, Version 1.03
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Die Grundstücke der Siedlung teilen sich aufgrund des Teilungsplans in verschiedene Abschnitte mit verschiedenen Besitzern.
Die Besitzverhältnisse sind Grundlage für die Winterdienstordnung. Diese Seite stellt die Art der Wege dar.
 
 
  Allgemein Die Wege der Siedlung müssen laut Gesetz bei Schneefall oder Eis im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geräumt und gestreut werden, sodass ein Fußgänger beim Begehen der Wege nicht zu Schaden kommen kann.
Die Wege der Siedlung liegen auf zwei verschieden Arten von Grundstücken:

Allgemeinflächen Das Grundstück 339/3 und 339/5 ist das Allgemeingrundstück, das von allen Eigentümern der Siedlung zu einem 22tel besessen wird. Über das Allgemeingrundstück führen einige Wege in der Siedlung. Deshalb müssen die Wege am Allgemeingrundstück von allen Eigentümern geräumt werden, bzw haften alle Eigentümer für Schaden, der aus mangelhafter Räumung und Streuung auf den Wegen der Allgemeinfläche ensteht.
 
Servitutsflächen Einige Wege in der Siedlung führen über Servitutsflächen. Für die Räumung und Streuung der Servitutsflächen sind die jeweils Berechtigten der Dienstbarkeitssache verantwortlich.

Der Verein IG Sonnenhang Stattegg stellt für die Schneeräumung Streugut zur Verfügung, das sich in der Streugutkiste, die am Rand des Spielplatzes steht, befindet.

Schaufeln und anderes Schneeräumgerät muss von den Bewohnern der Anlage selbst gestellt werden.

Der Verein IG Sonnenhang Stattegg übernimmt durch das Publizieren der Winterdienstordnung keinerlei Haftung für Schaden, der durch mangelhaft ausgeführten Winterdienst ensteht.

 
 
  Allgemein
Flächen
Die strichlierte Fläche stellt die Wege am Allgemeingrundstück 339/3 und 339/5 dar:

Allgemeinfläche
 
Für die Wege auf den Allgemeinflächen wurden folgende Verantwortlichkeiten für den Winterdienst festgelegt.
 
Allgemein
Weg
Am Allgemeingrundstück 339/3 und 339/5 muß der Winterdienst von der Allgemeinheit auf einem Weg mit 1 Meter Breite, so wie er in der Skizze unten durch Strichlierung zu sehen ist, durchgeführt werden.

Weiters muss in der Statteggerstraße entlang der Einfahrt zu der Siedlung am Sonnenhang der Gehssteig mit 1 Meter Breite geräumt werden.

Die Verantwortlichkeit für den Winterdienst dieses Weges wird durch eine Einteilung festgelegt.

Allgemeinfläche

 
Gehwege
vor Häusern
Am Allgemeingrundstück muß der Winterdienst vor den Häusern Sonnenhang Nr. 1, 3, 5, 7, 9, 11, 15, 17, 19, 20 laut StVo § 93 auf einem 1 Meter breiten Weg, so wie er in der Skizze unten durch Strichlierung zu sehen ist, durchgeführt werden.

Die Verantwortlichkeit für den Winterdienst auf diesem Weg liegt jeweils bei den Eigentümern der oben genannten Häuser.

Allgemeinfläche

 
Fläche vor
Carport Parklatz
Die Flächen vor den jeweiligen Carport Parkplätzen müssten aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht geräumt werden, doch hat es sich als sehr sinnvoll erwiesen, dass jeder Bewohner vor seinem Carportparkplatz die Hauptstrasse von Schnee räumt.
Der Carport ist in der kalten Jahreszeit durch seine Lage für die Hauptstrasse ein 'Schattenspender' und somit Verursacher von Eisbildung und kompakter Schneefahrbahn. Daher muss der Schnee von der Hauptstrasse geräumt werden, um diese Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Die Verantwortlichkeit für den Winterdienst auf den Flächen vor den Carport Parkplätzen liegt bei den Eigentümern der Parkplätze.

Allgemeinfläche

 
 
  Servituts
Flächen
Die strichlierte Fläche stellt die Servituts-Wege dar.

Allgemein: Die jeweils Berechtigten eines Servituts müssen laut §483 ABGB den Erhalt der Dienstbarkeitssache tragen. Somit ergibt sich für die Durchführung des Winterdienst des jeweiligen Servitutsweges folgende Zuständigkeitsschema:

Weg vor Sonnenhang 14Weg vor Sonnenhang 16Weg vor Sonnenhang 18
Sonnenhang 14
X
Sonnenhang 16
X
X
Sonnenhang 18
X
X
X


Weg vor Sonnenhang 22Weg vor Sonnenhang 24Weg vor Sonnenhang 26
Sonnenhang 22
X
Sonnenhang 24
X
X
Sonnenhang 26
X
X
X


Servitutsflächen

 

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