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Last Updated 26.Oktober 2022, Version 1.03 |
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Die Datenschutzerklärung findet man hier
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Die
Grundstücke der Siedlung teilen sich aufgrund des
Teilungsplans in verschiedene Abschnitte mit
verschiedenen Besitzern.
Die Besitzverhältnisse sind Grundlage für
die Winterdienstordnung. Diese Seite stellt die Art der
Wege dar. |
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Allgemein |
Die Wege der
Siedlung müssen laut Gesetz bei Schneefall
oder Eis im Zeitraum von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
geräumt und gestreut werden, sodass ein
Fußgänger beim Begehen der Wege nicht zu
Schaden kommen kann.
Die Wege der Siedlung liegen auf zwei verschieden
Arten von Grundstücken:
Allgemeinflächen |
Das Grundstück
339/3 und 339/5 ist das Allgemeingrundstück, das
von allen Eigentümern der Siedlung zu
einem 22tel besessen wird. Über das
Allgemeingrundstück führen einige
Wege in der Siedlung. Deshalb müssen
die Wege am Allgemeingrundstück von
allen Eigentümern geräumt werden,
bzw haften alle Eigentümer für
Schaden, der aus mangelhafter Räumung
und Streuung auf den Wegen der
Allgemeinfläche ensteht.
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Servitutsflächen |
Einige Wege in der Siedlung führen über
Servitutsflächen. Für die Räumung und Streuung der
Servitutsflächen sind die jeweils Berechtigten der Dienstbarkeitssache verantwortlich.
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Der
Verein IG Sonnenhang Stattegg stellt für die Schneeräumung Streugut zur Verfügung,
das sich in der Streugutkiste, die am Rand des Spielplatzes steht, befindet.
Schaufeln und anderes
Schneeräumgerät muss von den
Bewohnern der Anlage selbst gestellt
werden.
Der
Verein IG Sonnenhang Stattegg
übernimmt durch das
Publizieren der
Winterdienstordnung keinerlei
Haftung für Schaden, der
durch mangelhaft
ausgeführten Winterdienst
ensteht.
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Allgemein
Flächen |
Die strichlierte Fläche stellt die
Wege am Allgemeingrundstück 339/3 und 339/5 dar:
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Für die Wege auf den
Allgemeinflächen wurden folgende
Verantwortlichkeiten für den
Winterdienst festgelegt.
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Allgemein
Weg |
Am
Allgemeingrundstück 339/3 und 339/5
muß der Winterdienst von der
Allgemeinheit auf einem Weg mit 1 Meter
Breite, so wie er in der Skizze unten
durch Strichlierung zu sehen ist,
durchgeführt
werden.
Weiters muss in der
Statteggerstraße entlang der
Einfahrt zu der Siedlung am Sonnenhang
der Gehssteig mit 1 Meter Breite
geräumt
werden.
Die Verantwortlichkeit für
den Winterdienst dieses Weges wird
durch eine Einteilung
festgelegt.

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Gehwege
vor Häusern |
Am
Allgemeingrundstück muß der
Winterdienst vor den Häusern Sonnenhang Nr.
1, 3, 5, 7, 9, 11, 15, 17, 19, 20 laut StVo § 93 auf einem
1 Meter breiten Weg, so wie er in der
Skizze unten durch Strichlierung zu
sehen ist, durchgeführt
werden.
Die Verantwortlichkeit für
den Winterdienst auf diesem Weg liegt
jeweils bei den Eigentümern der
oben genannten Häuser.

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Fläche
vor
Carport Parklatz |
Die
Flächen vor den jeweiligen Carport
Parkplätzen müssten aus
rechtlicher Sicht eigentlich nicht
geräumt werden, doch hat es sich
als sehr sinnvoll erwiesen, dass jeder
Bewohner vor seinem Carportparkplatz
die Hauptstrasse von Schnee
räumt.
Der Carport ist in der kalten
Jahreszeit durch seine Lage für
die Hauptstrasse ein 'Schattenspender'
und somit Verursacher von Eisbildung
und kompakter Schneefahrbahn. Daher
muss der Schnee von der Hauptstrasse
geräumt werden, um diese Probleme
erst gar nicht aufkommen zu
lassen.
Die
Verantwortlichkeit für den
Winterdienst auf den Flächen
vor den Carport Parkplätzen
liegt bei den Eigentümern
der Parkplätze.

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Servituts Flächen |
Die strichlierte
Fläche stellt die Servituts-Wege
dar.
Allgemein: Die jeweils Berechtigten eines Servituts müssen laut §483 ABGB den Erhalt der Dienstbarkeitssache tragen.
Somit ergibt sich für die Durchführung des Winterdienst des jeweiligen Servitutsweges folgende Zuständigkeitsschema:
| Weg vor Sonnenhang 14 | Weg vor Sonnenhang 16 | Weg vor Sonnenhang 18 |
Sonnenhang 14 | X | | |
Sonnenhang 16 | X | X | |
Sonnenhang 18 | X | X | X |
| Weg vor Sonnenhang 22 | Weg vor Sonnenhang 24 | Weg vor Sonnenhang 26 |
Sonnenhang 22 | X | | |
Sonnenhang 24 | X | X | |
Sonnenhang 26 | X | X | X |

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Download
Winterdienstordnung.pdf
(144Kb) |
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