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Sommerdienstregeln |
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Die Verantwortung für die Arbeiten
liegt, wie im Sommerdienstplan festgelgt, bei den Eigentümern der Häuser
Stattegg Sonnenhang 1 bis 26, bei vermieteten Objekten kann der Eigentümer die Verantwortung für die
Durchführung des Sommerdienstes an die Mieter weitergeben.
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Die Eigentümer/Mieter müssen die am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum ausgehängte zeitliche
Sommerdienst-Einteilung in Eigenverantwortung wahrnehmen.
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Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, den Sommerdienst nicht durchführen kann,
ist er verpflichtet, entweder mit einem anderen Siedlungsbewohner zu tauschen, oder für Ersatz zu sorgen.
Ersatz kann das Bestellen einer externen Firma sein, oder das Bestellen anderer 'Subunternehmer',
aber in keinem Fall geht die Verantwortung für die Durchführung des Sommerdienstes durch
Nichtanwesenheit oder Unwissen verloren.
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Die erledigte Durchführung des Sommerdienstes wird durch Unterschrift und Datum auf der
Liste, die sich auf der Innenwand der Wirtschaftsraumtür befindet, bestätigt.
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Jedes Jahr wird in der JHV für den darauffolgenden Sommer ein Sommerdienstverantwortlicher
definiert. Er ist der Ansprechpartner für Fragen und Entscheidungen zum Sommerdienst.
Für das Jahr 2010 ist der Sommerdienstverantwortliche: Hermann Schinagl, Sonnenhang 14
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Der Sommerdienstverantwortliche muss in der Zeit seiner Abwesenheit einen Vertreter nominieren
und den Namen des Vertreters am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum aushängen.
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Die Allgemeinflächen sind ein Mal pro Woche zu mähen.
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Die Entscheidung ob in der jeweils eingeteilten Periode der Rasen nicht zu mähen ist,
muss im Zweifelsfall mit dem Sommerdienstverantwortlichen abgeklärt werden.
Sollte der Rasen aus subjektiver Sicht zu niedrig sein, um gemäht zu werden, muss dies vom
Sommerdienstverantwortlichen auf der Liste im Wirtschaftsraum bei der Unterschrift vermerkt werden,
und erst dann kann das Rasenmähen entfallen.
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Das Zustandekommen eines Termins mit dem Sommerdienstverantwortlichen für die Entscheidung
ob gemäht wird oder nicht, liegt in der Verantwortung der Eigentümer/Mieter, die gerade zum Sommerdienst
eingeteilt sind.
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Wird der Sommerdienst und der Termin mit dem Sommerdienstverantwortlichen in der
eingeteilten Periode von Mietern nicht wahrgenommen, so wird der aktuelle Zustand
fotografiert und an den Vertreter des Eigentümers, Firma Schauersberg, weitergeleitet,
die dann umgehend die Ersatzvornahme vornimmt.
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Wird der Sommerdienst und der Termin mit dem Sommerdienstverantwortlichen in der
eingeteilten Periode von Eigentümern nicht wahrgenommen, so wird der aktuelle Zustand
fotografiert und der Sommerdienstverantwortliche initiert dann die Ersatzvornahme.
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Jedes Jahr gibt es am Beginn der Saison durch den Sommerdienstverantwortlichen eine Begehung der zu mähenden
Flächen. Bei dieser Begehung gilt für alle Eigentümer/Mieter Anwesenheitspflicht, die aber vom
Sommerdienstverantwortlichen im eigenen Ermessen für die jeweiligen Eigentümer/Mieter bei nicht notwendigem
Schulungsbedarf aufgehoben werden kann.
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Für die Begehung der zu mähenden Flächen wird jedes Jahr ein Ersatztermin definiert,
um denjenigen, die zum initialen Termin verhindert sind, die Möglichkeit zu geben
auch an diese Informationen zu kommen.
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Für die Mäharbeiten steht ein Elektro-Rasenmäher zur Verfügung, der im Wirtschaftsraum
gelagert wird.
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Der Rasenmäher der Siedlung muss am Ende der jeweiligen Sommerdienstperiode
im Wirtschaftsraum in tadellosem Zustand sein. d.h er muss von Grasresten gereinigt
sein, und funktionieren. Sollte der Rasenmäher technische Mängel haben, muss das
umgehend dem Sommerdienstverantwortlichen mitgeteilt werden.
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Der Rasenmäher der Siedlung darf nur für das Mähen der Allgemeinflächen verwendet werden,
und nur nach Absprache mit dem Sommerdienstverantwortlichen für privates Mähen verwendet
werden.
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Diese Sommerdienstordnung ist die einzig gültige Sommerdienstordnung für Stattegg, Sonnenhang 1 - 26
und setzt alle in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen bezüglich Sommerdienst in Stattegg, Sonnenhang 1- 26
ob schriftlich oder mündlich, ausser Kraft.
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Diese Sommerdienstordnung wird am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum ausgehängt und trägt die Version 1.0
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