Sommerdienstordnung
  Last Updated 23.Mai 2018, Version 1.0
  Die Datenschutzerklärung findet man hier
 
Die Siedlung am Sonnenhang besitzt Allgemeinflächen, die im Sommer gepflegt werden wollen.
Diese Seite stellt diese Flächen dar und definiert die Arbeiten die von den jeweils Verantwortlichen aufgrund des Sommerdienstplans erledigt werden müssen.
 
 
  Spielplatz
Die strichlierte Fläche stellt die Fläche des Spielpatzes dar

Spielplatz
 
Folgende Arbeiten werden im Zuge des Sommerdienstes am Spielplatz erledigt.
 
Rasenmähen Der Rasen am Spielplatz muss gemäht werden. Dabei sind auch die Böschungen, das Gras unter der Bank, um die Spielgeräte, und um die Sandkiste zu mähen.
 
Ausleeren
des Mistkübels
Der Mistkübel am Spielplatz muss ausgeleert werden. Für den anfallenden Müll ist im Wirtschaftsraum ein Müllsack aufgestellt, in den der Müll gegeben wird.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Allgemeine
Grünfläche
Die strichlierte Fläche stellt die allgemeine Grünfläche der Siedlung dar.

Grünfläche
 
Folgende Arbeiten werden im Zuge des Sommerdienstes auf der allgemeinen Grünfläche erledigt.
 
Rasenmähen Der Rasen auf der allgemeinen Grünfläche muss gemäht werden.
Tischtennistisch Der Rasen um den Tischtennistisch muss gemäht werden.
 
 
 
  Carport
Die strichlierte Fläche stellt den Carport der Siedlung dar.

Grünfläche
 
Folgende Arbeiten werden im Zuge des Sommerdienstes beim Carport erledigt.
 
Beleuchtung
überprüfen
Die Glühbirnen für die Beleuchtung des Carports müssen auf Funktion überprüft werden, und gegebenenfalls durch neue Glühbirnen ersetzt werden, die im Wirtschaftsraum zu finden sind.
 
 
  Sommerdienstregeln
  • Die Verantwortung für die Arbeiten liegt, wie im Sommerdienstplan festgelgt, bei den Eigentümern der Häuser Stattegg Sonnenhang 1 bis 26, bei vermieteten Objekten kann der Eigentümer die Verantwortung für die Durchführung des Sommerdienstes an die Mieter weitergeben.

  • Die Eigentümer/Mieter müssen die am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum ausgehängte zeitliche Sommerdienst-Einteilung in Eigenverantwortung wahrnehmen.

  • Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, den Sommerdienst nicht durchführen kann, ist er verpflichtet, entweder mit einem anderen Siedlungsbewohner zu tauschen, oder für Ersatz zu sorgen. Ersatz kann das Bestellen einer externen Firma sein, oder das Bestellen anderer 'Subunternehmer', aber in keinem Fall geht die Verantwortung für die Durchführung des Sommerdienstes durch Nichtanwesenheit oder Unwissen verloren.

  • Die erledigte Durchführung des Sommerdienstes wird durch Unterschrift und Datum auf der Liste, die sich auf der Innenwand der Wirtschaftsraumtür befindet, bestätigt.

  • Jedes Jahr wird in der JHV für den darauffolgenden Sommer ein Sommerdienstverantwortlicher definiert. Er ist der Ansprechpartner für Fragen und Entscheidungen zum Sommerdienst. Für das Jahr 2010 ist der Sommerdienstverantwortliche: Hermann Schinagl, Sonnenhang 14

  • Der Sommerdienstverantwortliche muss in der Zeit seiner Abwesenheit einen Vertreter nominieren und den Namen des Vertreters am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum aushängen.

  • Die Allgemeinflächen sind ein Mal pro Woche zu mähen.

  • Die Entscheidung ob in der jeweils eingeteilten Periode der Rasen nicht zu mähen ist, muss im Zweifelsfall mit dem Sommerdienstverantwortlichen abgeklärt werden. Sollte der Rasen aus subjektiver Sicht zu niedrig sein, um gemäht zu werden, muss dies vom Sommerdienstverantwortlichen auf der Liste im Wirtschaftsraum bei der Unterschrift vermerkt werden, und erst dann kann das Rasenmähen entfallen.

  • Das Zustandekommen eines Termins mit dem Sommerdienstverantwortlichen für die Entscheidung ob gemäht wird oder nicht, liegt in der Verantwortung der Eigentümer/Mieter, die gerade zum Sommerdienst eingeteilt sind.

  • Wird der Sommerdienst und der Termin mit dem Sommerdienstverantwortlichen in der eingeteilten Periode von Mietern nicht wahrgenommen, so wird der aktuelle Zustand fotografiert und an den Vertreter des Eigentümers, Firma Schauersberg, weitergeleitet, die dann umgehend die Ersatzvornahme vornimmt.

  • Wird der Sommerdienst und der Termin mit dem Sommerdienstverantwortlichen in der eingeteilten Periode von Eigentümern nicht wahrgenommen, so wird der aktuelle Zustand fotografiert und der Sommerdienstverantwortliche initiert dann die Ersatzvornahme.

  • Jedes Jahr gibt es am Beginn der Saison durch den Sommerdienstverantwortlichen eine Begehung der zu mähenden Flächen. Bei dieser Begehung gilt für alle Eigentümer/Mieter Anwesenheitspflicht, die aber vom Sommerdienstverantwortlichen im eigenen Ermessen für die jeweiligen Eigentümer/Mieter bei nicht notwendigem Schulungsbedarf aufgehoben werden kann.

  • Für die Begehung der zu mähenden Flächen wird jedes Jahr ein Ersatztermin definiert, um denjenigen, die zum initialen Termin verhindert sind, die Möglichkeit zu geben auch an diese Informationen zu kommen.

  • Für die Mäharbeiten steht ein Elektro-Rasenmäher zur Verfügung, der im Wirtschaftsraum gelagert wird.

  • Der Rasenmäher der Siedlung muss am Ende der jeweiligen Sommerdienstperiode im Wirtschaftsraum in tadellosem Zustand sein. d.h er muss von Grasresten gereinigt sein, und funktionieren. Sollte der Rasenmäher technische Mängel haben, muss das umgehend dem Sommerdienstverantwortlichen mitgeteilt werden.

  • Der Rasenmäher der Siedlung darf nur für das Mähen der Allgemeinflächen verwendet werden, und nur nach Absprache mit dem Sommerdienstverantwortlichen für privates Mähen verwendet werden.

  • Diese Sommerdienstordnung ist die einzig gültige Sommerdienstordnung für Stattegg, Sonnenhang 1 - 26 und setzt alle in der Vergangenheit getroffenen Vereinbarungen bezüglich Sommerdienst in Stattegg, Sonnenhang 1- 26 ob schriftlich oder mündlich, ausser Kraft.

  • Diese Sommerdienstordnung wird am 'schwarzen Brett' vor dem Wirtschaftsraum ausgehängt und trägt die Version 1.0


 

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